Für die Saison 2021/2022 hat die FIS sowie die IBU folgendes Gesetz in Bezug auf den Fluorbann erlassen. Die FIS/IBU hat in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 2019/2021 („POP-Verordnung“) und der EG-Verordnung 1907/2006 („REACH“-Verordnung), die den Umgang mit dreckigen kohlenstoffreichen Fluorwachsen regeln, den Besitz, die Anwendung, den Verkauf, die Abgabe oder den Handel von Produkten, die C8-Fluorcarbone/PFOA enthalten, bei allen FIS sowie IBU Veranstaltungen verboten.
Für die Saison 2021/22 bedeutet dies folgendes:
- Swiss-Ski hält sich an die Regeln der FIS/IBU.
- Die Verwendung von Fluor ist grundsätzlich erlaubt.
- Die Produkte müssen der oben genannten EU-Verordnung entsprechen.
- Die Produkte werden von den Wachsfirmen meist mit Labels gekennzeichnet, (Regulation 2020, Eco Fluor, Future Fluor, PFOA Free, Future Cera usw.)
Jede Wachsfirma ist seit Juli 2020 verpflichtet, nur noch Produkte innerhalb der Regulierung in den Umlauf zu bringen. Diese Bestimmungen der FIS/IBU gilt ausschliesslich für die Saison 2021/22. Das weitere Vorgehen der FIS/IBU im Fluorbann ist nicht bekannt.
Die Einführung eines Fluor-Trackers, der das Vorhandensein von Fluorwachs auf Skiern sofort erkennt, wurde auf die Saison 2021/2022 verschoben. In der Folgesaison wird das Gerät im realen Umsetzungsprozess während der Wettkampfsaison weiter ohne Strafe getestet.