Flour Produkte an FIS Rennen erlaubt?

Für die Saison 2021/2022 hat die FIS sowie die IBU folgendes Gesetz in Bezug auf den Fluorbann erlassen. Die FIS/IBU hat in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 2019/2021 („POP-Verordnung“) und der EG-Verordnung 1907/2006 („REACH“-Verordnung), die den Umgang mit dreckigen kohlenstoffreichen Fluorwachsen regeln, den Besitz, die Anwendung, den Verkauf, die Abgabe oder den Handel von Produkten, die C8-Fluorcarbone/PFOA enthalten, bei allen FIS sowie IBU Veranstaltungen verboten.

Für die Saison 2021/22 bedeutet dies folgendes:

  • Swiss-Ski hält sich an die Regeln der FIS/IBU.
  • Die Verwendung von Fluor ist grundsätzlich erlaubt.
  • Die Produkte müssen der oben genannten EU-Verordnung entsprechen.
  • Die Produkte werden von den Wachsfirmen meist mit Labels gekennzeichnet, (Regulation 2020, Eco Fluor, Future Fluor, PFOA Free, Future Cera usw.)

Flour-Regulation-2020

Jede Wachsfirma ist seit Juli 2020 verpflichtet, nur noch Produkte innerhalb der Regulierung in den Umlauf zu bringen. Diese Bestimmungen der FIS/IBU gilt ausschliesslich für die Saison 2021/22. Das weitere Vorgehen der FIS/IBU im Fluorbann ist nicht bekannt.
Die Einführung eines Fluor-Trackers, der das Vorhandensein von Fluorwachs auf Skiern sofort erkennt, wurde auf die Saison 2021/2022 verschoben. In der Folgesaison wird das Gerät im realen Umsetzungsprozess während der Wettkampfsaison weiter ohne Strafe getestet.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Passende Artikel